das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Übersicht

Die folgenden Tabellen stellen übersichtlich die Unterschiede der verschiedenen Gebührentabellen dar:

Faktoren

Um eine unterschiedliche Schwierigkeit der Leistung auch im Honorar abzubilden, kann in einigen Tabellen das Honorar über einen Faktor abgesenkt oder angehoben werden.

Wo dies nicht möglich ist, muss der Therapeut den Mehraufwand finanzieren!
In der Sozialmedizin wird davon ausgegangen, dass sich das im Großen und Ganzen nachher ausgleicht. Diese Annahme ist eim Einzelfall natürlich völlig falsch.
Menschen werden nicht im Großen und Ganzen behandelt, sondern als Einzelfall.
Praxen zahlen nicht (nur) im Großen und Ganzen drauf, sondern im Einzelfall.

Die Zahnärzte merken sehr deutlich an ihrem Aufwand, dass sich manch eine Behandlung nicht trägt.
Betriebswirtschaftlich ist es dann richtig, diese Leistung nicht zu "erbringen", diesen Patienten gar nicht oder einfacher zu behandeln.

Faktoren verschieben die Lasten der Individualität auf die Seite der Kostenträger, der Patienten oder der Versichertengemeinschaft. Dort gehören sie hin!

Faktoren sind deswegen für eine freie Medizin unerlässlich!

heute GKV: BEMA + GOÄ´88
heute privat: GOZ´12 + GOÄ´06
Entwurf der eGOZ
Entwurf des ZLHV
KEINE  Faktoren
Festpreise
Faktoren 1 bis 3,5,
Faktorspielraum ist spontan anwendbar
1,8 oder 2,3 ist der Standardfaktor
>2,3 bis 3,5 muss schriftlich begründet werden
über 3,5 muss vorab schriftlich vereinbart werden
Faktoren 0,5 bis 2
Faktorspielraum muss mit gesetzlich Versicherten vorweg schriftlich vereinbart werden
1 ist der Standardfaktor
>1 bis 2 muss schriftlich begründet werden
über 2 muss vorab vereinbart werden
Faktoren 0,5 bis 2
Faktorspielraum ist spontan anwendbar
1 ist der Standardfaktor
>1 bis 2 muss schriftlich begründet werden
über 2 muss vorab vereinbart werden


Struktur

Die Struktur, also der geometrische oder sinnorientierte Aufbau entscheidet erheblich über die Übersichtlichkeit.

Die bisherigen Leistungsverzeichnisse BEMA, GOZ, GOÄ oder Analogliste der BZÄK sind Tabellen mit Spalten für "Ziffer", "Beschreibung", "Inhalt/Bestimmung" oder ähnlichem, je nach Darstellungsart.
Zudem gibt es wenig Zwischenüberschriften, die Kapitel genannt werden und Fachbereiche wie "Chirurgie" abgrenzen sollen.
Manche Verfahren gehören jedoch zu keinem Fachbereich oder zu mehreren, das erschwert das Auffinden.
Eigentlich sind diese Verzeichnisse nur lange Listen.
In den bisherigen Listen sind nicht alle möglichen Leistungen enthalten. Die Kassenlisten BEMA (zahnärztlich) und GKV-GOÄ`88 (weitere Leistungen wie Röntgen) sind beschränkt auf die GKV-Leistungen, die GOZ auf rein zahnärztliche Leistungen, die GOÄ muss auch für Privatabrechnung zusätzlich herangezogen werden, um Röntgen oder Beratungen zu berechnen.
Neue Leistungen finden sich ausschließlich in der Analogliste der BZÄK (mehr als 140 Leistungen!), die jedoch von der Kostenerstatterseite überweigend nicht anerkannt wird, die Bundesregierung schweigt einfach dazu. Wo bleiben die Rechte der Versicherten?
Kurzum: heute herrscht strukturelles Chaos!

Die eGOZ  und das ZLHV sind in der Struktur sehr ähnlich, sie haben "Unterordner", das schafft Übersicht.
Sie bilden jeweils alle Leistungen ab und bleiben für neue Leistungen offen.
Sie bilden Kapitel nach Tätigkeiten ab. Darin sind Verfahren zu Tätigkeitsgruppen zusammengefasst.
Beide Verzeichnisse bestehen aus einer Liste, hinter dem Listenpunkt findet sich aber eine weitere Liste, die wie ein Untermenü einer Internetseite aufgeklappt wird.
So besteht eine "Ordner im Ordner"-Struktur. Die Ordnung ist also um eine Dimension erweitert, das Auffinden von Leistungen wird dadurch erleichtert, man wird in einem Verzeichnis fündig und muss nicht 5 durchsuchen.

Ordnung schafft Überblick!

heute GKV: BEMA + GOÄ´88
heute privat: GOZ´12 + GOÄ´06
Entwurf der eGOZ
Entwurf des ZLHV
- Zwei unvollständige Listen
- sowohl Ziffern mit und ohne zusätzlichen Kleinbuchstaben als auch bisweilen Buchstabenkürzel oder nur Buchstabenkürzel ggf. mit anhängender Ziffer
- Ziffern sind nicht numerisch den Kapiteln zugeordnet sondern "wild" durcheinander
- nachgeordnete Richtlinien schränken Verfügbarkeit ein, eine aufgelistete Leistung ist also ggf. nicht verfügbar
- diskriminierende Zuordnung nach Versicherungsverhältnis
- Ggf. Mischabrechnungen aus 2 GKV-Tabellen und 3 privaten Tabellen notwendig
- drei jeweils unvollständige Listen:
GOZ für zahnärztliche,
GOÄ für andere Leistungen,
Analogieliste der BZÄK für weitere Leistungen (nicht anerkannt)
- laaange numerische Auflistung mit Kapitelorientierung
- keine Buchstabenkürzel, viele hundert Nummern müssen beherrscht werden,
- Nummerndopplungen zwischen GOZ und GOÄ erschweren die Arbeit und müssen gesondert gekennzeichnet werden
- diskriminierende Zuordnung nach Versicherungsverhältnis
- Ggf. Mischabrechnungen aus 2 GKV-Tabellen und 3 privaten Tabellen notwendig
- eine Tabelle für alle Leistungen
- Tabelle bleibt offen für neue Leistungen
- Unterordner-Struktur
- Kapitel-orientierte Numerierung
- jede Leistung hat eine Ziffer und ein sinnhafes Buchstabenkürzel
- diskriminierungsfreie Anwendung für alle Patienten gleich
- eine Tabelle für alle Leistungen
- Tabelle bleibt offen für neue Leistungen
- Unterordner-Struktur
- Kapitel-orientierte Numerierung
- jede Leistung hat eine Ziffer und ein sinnhafes Buchstabenkürzel
- diskriminierungsfreie Anwendung für alle Patienten gleich