das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

001 - Ber - Beratung

Die fachliche Beratung informiert Patienten eingehender über sachbezogene Themen.

Ein grundsätzliches Problem bei der Bewertung von Beratungen ist, dass sie in der Medizin nicht zum Verkaufsgespräch verkommen dürfen. Deswegen dürfen sie nicht kostenfrei sein.

Zugleich aber braucht es bezahlbare Preise, damit Verbraucher sich unabhängig informieren können. Wir schlagen hier daher niedrigere Kosten vor.

001 - Ber - Beratung

Leistung

Inhalt

0011

Ber1

Kurze Beratung – erste 5 Minuten, überwiegende LS ist anzugeben

15,-

0012

Ber2

Beratung - jede weitere angefangene 5 Minuten, überwiegende LS ist anzugeben

15,-

Kommentar

Die Beratung hat patientenbezogene medizinische Aspekte zum Thema.

Sie ist je Behandlungsfall einmal berechnungsfähig, mindestens aber monatlich. Tritt eine neue Erkrankung oder eine Änderung der Diagnose ein, so beginnt ein neuer Behandlungsfall.

Die Beratung kann auch fernmündlich, schriftlich oder per Videokonferenz erfolgen.

Es kommt bei der Beratung nicht darauf an, ob patientenseitig nach einer Beratung oder Erklärung gefragt wurde. Beratung ist eine ärztliche Kernaufgabe, um mit therapeutischer oder prophylaktischer Absicht auch spontan auf Patienten einzuwirken.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: GOÄ 1, GOÄ 3, GOÄ 34

BEMA: Ber-Ä1

eGOZ: 0001 - Ber