110 - Hyg - Hygienegebühr
Es ist maximal eine Hygienegebühr je Sitzung berechenbar.
Leistung |
Inhalt |
€ | |
---|---|---|---|
1101 |
Hyg1 |
Hygienegebühr für Zimmervor-/nachbereitung |
5,- |
1102 |
Hyg2 |
Hygienegebühr bei septischer Behandlung |
15,- |
1103 |
Hyg3 |
Hygienegebühr bei operativen Leistungen |
12,- |
1104 |
Hyg4 |
E – Hyg3 + steriles OP-Instrumentenset, |
28,- |
1105 |
Hyg5 |
E – Hyg4 + sterile Eindeckung, handsterile Arbeitsweise |
60,- |
1106 |
Hyg6 |
E – Hyg3 + sterile Eindeckung, vollsterile Arbeitsweise |
135,- |
Kommentar
Mit der Zimmervorbereitung, -besetzung und -reinigung übernehmen Zahnarztpraxen patientenbezogene Aufgaben, die pro Zimmerbesetzung anfallen. Deswegen ist es sachgerecht, diese Kosten sitzungsbezogen abzurechnen, wie es in der bisherigen GOZ bereits mit OP-Zuschlägen geschah.
Die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Anforderungen an Instrumentenaufbereitung und Flächendesinfektion machen jedoch Gleiches auch für die "normale" Zimmervor- und -nachbereitung notwendig.
Im BEMA finden sich solche Zuschläge bisher nicht - hier ist ein Umdenken erforderlich, die einmalige Berechnung pro Sitzung sorgt für mehr Gerechtigkeit.
Die Kostensteigerung wird voraussichtlich mehr als ausgeglichen durch die Leistungsstufen und die Bonus-/Malus-Regelung.
alte Gebührenordnungen
GOZ / GOÄ: 0500, 0501, 0502, 0503
BEMA: nicht abgebildet