das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

110 - Hyg - Hygienegebühr

Es ist maximal eine Hygienegebühr je Sitzung berechenbar.

Leistung

Inhalt

1101

Hyg1

Hygienegebühr für Zimmervor-/nachbereitung

5,-

1102

Hyg2

Hygienegebühr bei septischer Behandlung

15,-

1103

Hyg3

Hygienegebühr bei operativen Leistungen

12,-

1104

Hyg4

E – Hyg3 + steriles OP-Instrumentenset,

28,-

1105

Hyg5

E – Hyg4 + sterile Eindeckung, handsterile Arbeitsweise

60,-

1106

Hyg6

E – Hyg3 + sterile Eindeckung, vollsterile Arbeitsweise

135,-

Kommentar

Mit der Zimmervorbereitung, -besetzung und -reinigung übernehmen Zahnarztpraxen patientenbezogene Aufgaben, die pro Zimmerbesetzung anfallen. Deswegen ist es sachgerecht, diese Kosten sitzungsbezogen abzurechnen, wie es in der bisherigen GOZ bereits mit OP-Zuschlägen geschah.

Die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Anforderungen an Instrumentenaufbereitung und Flächendesinfektion machen jedoch Gleiches auch für die "normale" Zimmervor- und -nachbereitung notwendig.

Im BEMA finden sich solche Zuschläge bisher nicht - hier ist ein Umdenken erforderlich, die einmalige Berechnung pro Sitzung sorgt für mehr Gerechtigkeit.

Die Kostensteigerung wird voraussichtlich mehr als ausgeglichen durch die Leistungsstufen und die Bonus-/Malus-Regelung.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 0500, 0501, 0502, 0503

BEMA: nicht abgebildet