das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

412 - F2 - zweiflächige Füllung

Füllung - zwei Zahnseiten betreffend

Leistung

Inhalt

4121

F21

A direkte Füllung, auch Aufbaufüllung vor Überkronung aus plastischem Material

42,-

4122

F22

C direkte Füllung, auch Aufbaufüllung von Überkronung aus adhäsiv befestigtem Komposit

68,-

4123

F23

D direkte Füllung aus adhäsiv befestigtem und geschichteten Komposit

85,-

4124

F24

E Zahnumformung oder Erosionsaufbau aus adhäsiv befestigtem Komposit

85,-

4125

F25

E indirekte Füllung aus Kunststoff, Metall oder Keramik

190,-

4126

F26

E Goldhämmerfüllung, je angefangene 15 Minuten

90,-

Kommentar

Füllungen können aus verschiedenen Materialien direkt im Mund oder indirekt im Labor, in einer Fräsmaschine o.ä. hergestellt werden.

Das Konditionieren der Haftoberfläche (Ätztechnik, Laser, ...) ist - wenn es nicht Bestandteil der Leistungesbeschreibung ist - ggf. gesondert zu berechnen, da es nicht immer oder auf unterschiedliche Art ausgeführt wird.

Da Komposite sich teilweise um ein Vielfaches im Preis unterscheiden, können die Kosten für höherwertiges Material nich tin einer Füllungsposition integriert sein, sie müssen gesondert berechnet werden können. Wird der Behälter nicht aufgebraucht, ist das Material anteilig pauschal berechenbar.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2070, 2080, 2160, 2165a2177a, 2180, 2185a, 2455a, 2458a

BEMA: 13b - F2, 13f