10 - ZU - Zuschläge
Zuschläge sind zu anderen Leistungen anzusetzen, wenn ihre Vorausbedingungen zutreffen.
Sie regeln, dass mehr Aufwand betrieben wird, der Mehraufwand wird jedoch nicht mit der Mehrzahl an erbrachten Leistungen vervielfacht sondern wird einmalig berechnet, weil er einmalig entstand.
Leistung |
Inhalt |
€/% | |
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ZU-Beh1 |
Zuschlag für Behandlung von Menschen mit mind. 50% Behinderung oder Pflegestufe 2 |
25% |
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ZU-Beh2 |
Zuschlag für Behandlung von Menschen mit 100% Behinderung oder Pflegestufe 3 |
50% |
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ZU-tDat |
Zuschlag für Ausgabe therapeutischer Daten, je zuschlagsfähiger Leistung |
15,- |
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ZU-dig |
Zuschlag für Einsatz digitaler Technik |
5,- |
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ZU-el |
Zuschlag für elektronische Ausführung, je zuschlagsfähiger Leistung |
20,- |
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ZU-Seh1 |
Zuschlag für Anwendung einer Sehhilfe ab Vergrößerung 3-fach |
1,- |
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ZU-Seh2 |
Zuschlag für Anwendung einer Sehhilfe ab Vergößerung 4,5-fach |
2,- |
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ZU-Seh3 |
Zuschlag für Anwendung eines Operationsmikroskops, Endoskops |
35,- |
Kommentar
Beide Zu-Beh werden auf die Summe aller Leistungen einer Rechnung aufgeschlagen, Material- und Laborkosten bleiben gleich.