160 - Prov - provisorische Krone, Teilkrone, Brücke oder Veneer
Leistung |
Inhalt |
€ | |
---|---|---|---|
1601 |
Prov1 |
Herstellung und Eingliederung direkte (ohne Abformung) provisorische Krone, Teilkrone, Brückenglied, Veneer (E), je Zahnposition |
22,- |
1602 |
Prov2 |
Herstellung und Eingliederung direkte provisorische Krone, Teilkrone mit Stift, je Zahnposition |
26,- |
1603 |
Prov3 |
Abnahme und/oder Wiederherstellung und/oder Wiedereinsetzen Provisorium Prov1+2+ (E)4, je Pfeiler |
20,- |
1604 |
Prov4 |
E – Anpassen und Eingliederung indirektes /Provisorium (zzgl. Abformung nach Abf): Stift-/Teil-/Krone, Brückenglied, Veneer auch Umarbeitung langfristiger ZE zum Provisorium und Eingliederung; je Zahnposition |
35,- |
1605 |
Prov5 |
E – Prov4 als laborgefertigtes Langzeit-/Provisorium, je Zahnposition |
55,- |
1606 |
Prov6 |
E – Abnahme und/oder Wiederherstellung und/oder Wiedereinsetzen laborgefertigtes Langzeit-/Provisorium, je Pfeiler |
25,- |
1607 |
Prov7 |
E – Zahn oder Prothesenzahn adhäsiv in Zahnlücke befestigt als Provisorium, Abnahme und/oder Wiederbefestigung je Lücke |
44,- |
1608 |
Prov8 |
Anpassen und Eingliedern einer Schiene mit Prothesenzahn, Zahn oder Krone als Provisorium, je Kiefer |
78,- |
Kommentar
Laborkosten sind gesondert zu berechnen. Materialien für provisorische Kronen und Brücken sind gesondert zu berechnen.
Brückenglieder bewirken je nach überspannter Zahnanzahl mehr oder weniger Arbeit, daher wurde in Anlehnung an den BEMA und die Langzeitprovisorien der GOZ für die Honorierung auf das Brückenglied statt auf die Spanne Bezug genommen.
Gehen provisorische Kronen oder Brücken verloren oder werden zerstört, so ist eine Neuanfertigung neu zu berechnen.
Das temporäre Wiederbefestigen einer definitiven Krone oder Brücke kann z.B. im Rahmen einer Wurzelbehandlung notwendig sein.