202 - KÜb - Kontrolle des Übungserfolgs
Kontrolle des Übungserfolgs, ggf. einschließlich weiterer Unterweisung.
Leistung |
Inhalt |
€ | |
---|---|---|---|
2021 |
KüB |
Kontrolle des Übungserfolgs. Je angefangene 5 Minuten |
7,50 |
Kommentar
Die bisherige GOZ kennt nur eine Leistung mit Mindestdauer von 15 Minuten, das wird dem Alltag nur selten gerecht und darf einer kurzen Kontrolle mit kurzer Unterweisung nicht im Weg stehen.
Außerdem ist die Abrechnung dort quartalsweise budgetiert - diese Regelung ist medizinisch sinnfrei und in einer fair ausgerichteten Gebührenordnung sachfremd.
Daher wird die Mindestzeit gegen eine zeitabhängige Abrechnung zur fairen Einzelleistungsvergütung ausgetauscht.
alte Gebührenordnungen
GOZ / GOÄ: 1010
BEMA: nicht enthalten