das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

015 - eFes - elektronische Festigkeitsmessung

Es gibt verschiedene elektronische Verfahren, die unter diese Bezeichnung fallen können, so z.B. das so genannte "Periotest®"-Verfahren, bei dem die Auslenkbarkeit eines Zahnes unter wiederholtem Anklopfen elektronisch gemessen wird oder das "Osstell®" - Verfahren, das über die Ermittlung der Resonanzfrequenz die Festigkeit von Implantaten bestimmen will.

Leistung

Inhalt

0151

eFes1

E – Elektronische Festigkeitsmessung - je erstem Zahn/Implantat

15,-

0152

eFes2

E – Elektronische Festigkeitsmessung - je weiterem Zahn/Implantat

5,-

0153

eFes3

E – Magnetresonanzmessung – erstes Implantat

50,-

0154

eFes4

E – Magnetresonanzmessung – jedes weitere Implantat

20,-

Kommentar

Die Auswertung ist schriftlich oder elektronisch nachvollziehbar niederzulegen.

Das Einsetzen in und Herausnehmen des Messstifts aus einem Implantat ist mit der Gebühr abgegolten. Messstifte (Einmalmaterial) sind gesondert zu berechnen.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 4013a, 9015a

BEMA: nicht enthalten

eGOZ: 0015 - eFes