008 - Ohn - Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps
Beim Kollaps oder bereits eingetretenem Verlust des Bewusstseins ist fachlicher Beistand angezeigt.
Leistung |
Inhalt |
€ | |
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0081 |
Ohn |
Ohnmacht - Hilfeleistung, und Beistand bei einer Ohnmacht, je angefangene 5 Minuten |
25,- |
Kommentar
Hilfeleistung und Beistand bei Kollaps oder bereits eingetretener Ohnmacht sind ggf. überlebenswichtig.
Nach Sicherstellung der Vitalfunktionen ist die Leistung auch an ständig beim Patienten anwesendes Fachpersonal delegierbar.
Weitere im ZLVH beschriebene Leistungen sind nicht enthalten und ggf. gesondert berechenbar.
Die Anzahl der Abrechnung richtet sich nach begonnenen 5-Minuten-Perioden des Beistands.