das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

413 - F3 - dreiflächige Füllung

Füllung - drei Zahnseiten betreffend

Leistung

Inhalt

4131

F31

A direkte Füllung, auch Aufbaufüllung vor Überkronung aus plastischem Material

54,-

4132

F32

C direkte Füllung, auch Aufbaufüllung von Überkronung aus adhäsiv befestigtem Komposit

85,-

4133

F33

D direkte Füllung aus adhäsiv befestigtem und geschichteten Komposit

110,-

4134

F34

E Zahnumformung oder Erosionsaufbau aus adhäsiv befestigtem Komposit

110,-

4135

F35

E indirekte Füllung aus Kunststoff, Metall oder Keramik

220,-

4136

F36

E Goldhämmerfüllung, je angefangene 15 Minuten

90,-

Kommentar

Füllungen können aus verschiedenen Materialien direkt im Mund oder indirekt im Labor, in einer Fräsmaschine o.ä. hergestellt werden.

Das Konditionieren der Haftoberfläche (Ätztechnik, Laser, ...) ist - wenn es nicht Bestandteil der Leistungesbeschreibung ist - ggf. gesondert zu berechnen, da es nicht immer oder auf unterschiedliche Art ausgeführt wird.

Da Komposite sich teilweise um ein Vielfaches im Preis unterscheiden, können die Kosten für höherwertiges Material nicht in einer Füllungsposition integriert sein, sie müssen gesondert berechnet werden können. Wird der Behälter nicht aufgebraucht, ist das Material anteilig pauschal berechenbar.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2090, 2100, 2170, 2175a2177a, 2180, 2185a, 2455a, 2458a

BEMA: 13b - F2, 13c - F3, 13g