das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

410 - pF - provisorische Füllung

Füllung - nicht zum dauerhaften Verbleib

Leistung

Inhalt

4101

pF

B provisorischer Verschluss eines Defekts in Zahn oder Krone

22,-

4102

pF2

B speicheldichter, adhäsiver provisorischer Verschluss eines Defekts in Zahn oder Krone

36,-

4103

pF3

E Präendodontische Aufbaufüllung

75,-

Kommentar

Die provisorische Füllung ist berechenbar, wenn aus organisatorischen Gründen(Schmerzbehandlung, unvorhergesehene Umstände, Kostenklärung,...) oder aus therapeutischen Gründen (z.B. Einwirkzeit einer medikamentösen Einlage,...) eine andere Füllung nicht sinnvoll ist.

Der präendodontische Aufbau beinhaltet die vollständige Kariesentfernung im Pulpencavum und die Ausformung der Nervkammer für einen trockenen und direkten Kanalzugang.

Die adhäsive Befestigung ist gesondert berechenbar.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2020, 2391a

BEMA: 11 - pV