das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

550 - Neu - Neurolyse

Leistung

Inhalt

5501

Neu1

A operative Lösung und oder Entlastung eines Hauptnerven, je KH/FZ

160,-

5502

Neu2

A operative Lösung und Umlagerung eines Hauptnerven

260,-

Kommentar

Eine Neurolyse kann z.B. als Nervverlagerung im Rahmen einer implantologischen Versorgung oder im Rahmen einer Fremdkörperentfernung aus dem Nervkanal erfolgen.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 3235a

BEMA: keine Entsprechung