das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

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008 - Ohn - Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps

Beim Kollaps oder bereits eingetretenem Verlust des Bewusstseins ist fachlicher Beistand angezeigt.

Leistung

Inhalt

0081

Ohn

Ohnmacht - Hilfeleistung, und Beistand bei einer Ohnmacht, je angefangene 5 Minuten

25,-

Kommentar

Hilfeleistung und Beistand bei Kollaps oder bereits eingetretener Ohnmacht sind ggf. überlebenswichtig.

Nach Sicherstellung der Vitalfunktionen ist die Leistung auch an ständig beim Patienten anwesendes Fachpersonal delegierbar.

Weitere im ZLVH beschriebene Leistungen sind nicht enthalten und ggf. gesondert berechenbar.

Die Anzahl der Abrechnung richtet sich nach begonnenen 5-Minuten-Perioden des Beistands.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: GOZ 0002a, GOÄ 56

BEMA: 02-Ohn

eGOZ: 0008 - Ohn

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