das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

0191 - Las - Anwendung des Hardlasers

Der Einsatz des Hardlasers (ab 1 Watt) kann sehr unterschiedlichen Zwecken dienen.

Der Laserzuschlag soll die Anschaffung, den Unterhalt und die Rüstzeiten ausgleichen.

Leistung

Inhalt

1901

Las1

E – Anwendung eines Hardlasers, erste KH/FZ

44,-

1902

Las2

E – Anwendung eines Hardlasers, jede weitere KH/FZ

28,-

Kommentar

Der Zuschlag soll angesetzt werden, wenn ein Hardlaser ab 1 Watt bei Diagnostik oder Therapie zum Einsatz kommt.

Auch bei Ansatz des Zuschlags sind Laser - bedingte Umstände zusätzlich bei der Bemessung der Faktoren zu berücksichtigen.

In der bisherigen GOZ ist der Zuschlag für das Hardlasers nur zu bestimmten Leistungen abrechenbar. Er macht jedoch zu weitaus mehr Leistungen tatsächlich Sinn, da man auch im Rahmen anderer Therapien weitere Möglichkeiten eröffnet.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 0120, 4023a, 4078a

BEMA: nicht abgebildet