das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

210 - VS - Versiegelung

Verschiedene Maßnahmen zu Versiegelung von Zähnen werden nach dieser Position berechnet.

Leistung

Inhalt

2101

VS1

E – Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren und -grübchen an Prämolaren

12,-

2102

VS2

C – Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren und -grübchen an Molaren, Milchmolaren

20,-

2103

VS3

E – Versiegelung von Glattflächen

16,-

Kommentar

Die Materialien und die Schmelz-Ätz-Technik sind hiermit abgegolten.

Die ggf. notwendige Reinigung vor der Versiegelung ist zusätzich berechenbar.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2000, 2457a

BEMA: IP5