das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

151 - Trep - Durchbohren von Zähnen oder Restaurationen

Leistung

Inhalt

1511

Trep1

Durchbohren von Zähnen und Restaurationen, je Zahn

15,-

1512

Trep2

E – Durchbohren von Restaurationen auf Implantaten, je Implantat

25,-

Kommentar

Das Durchbohren von Zähnen oder Restaurationen (Trepanation) ist z.B. notwendig, um eine Wurzelbehandlung auszuführen.

Auch zum Erreichen einer Befestigungsschraube an implantologischen Rekonstruktionen kann es notwendig sein.

Die Trepanation ist mit klarem Beginn, klarem Ende immer eine selbständige Leistung und je Erbringung berechenbar.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2390

BEMA: 31-Trep1