das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

Die kurze Untersuchung dient der zügigen Aufnahme des auf Beschwerden oder bestimmte Gesichtspunkte bezogenen Zustands, die Basisuntersuchung der Aufnahme des generellen Gesundheitszustands von Gebiss und Mundbereich.

Leistung

Inhalt

0101

U1

Kurze Untersuchung, Kurzstatus - Symptombezogene Untersuchung,
Kurzstatus, je Kurzstatus: API/SBI, PSI, QHI, BEWE-Index, CMD-Screening-Index, etc.

10,-

0102

U2

Status-Untersuchung – je Status: Gebissstatus (Grundbefund)

20,-

0103

U3

D - Lange Status-Untersuchung - je Status: Parodontalstatus, Funktionsstatus

50,-

0104

U4

Zuschlag für Anwendung von Fluoreszenztechnik - z.B. zur Kariesdiagnostik, je KH/FZ

5,-

Kommentar

Die kurze Untersuchung dient z.B. der beschwerdebezogenen Beurteilung der intraoralen Verhältnisse.

Eine Beratung ist selbstverständlich gesondert berechenbar.

Statusuntersuchungen sind ggf. zusätzlich ausführbar und berechenbar.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: GOÄ 5

BEMA: GKV-GOÄ-1

eGOZ: 0010 - U